Aktuelles

Bevor es mit der Physiotherapie losgeht

… beachten Sie bitte folgende Sachen:

  • bereits vereinbarte Termine können Sie bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn gebührenfrei absagen – um auch anderen Patient*Innen Termine zu ermöglichen
  • bei versäumten oder kurzfristig abgesagten Terminen, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelungen (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt
  • bringen Sie bitte aktuelle Arzt- und Therapieberichte mit. Dokumente und Aufnahmen auf Datenträgern können bei uns nicht eingelesen werden
  • tragen Sie oder Ihre Kinder bereits Kleidung, in der man sich gut bewegen kann
  • eigene Handtücher (ein großes und ein kleines) bitte zu jeder Einheit mitbringen
  • für Ihre Säuglinge entsprechende Babydecken und Spucktücher mitbringen

 

im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung

  • ist eine Heilmittelverordnung zur Physiotherapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum zu beginnen – ansonsten verliert das Rezept seine Gültigkeit
  • muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, wenn ein dringlicher Behandlungsbedarf ärztlicherseits vermerkt wurde
  • sind Verordnungen im Zuge des Entlassmanagements nur 12 Kalendertage gültig – d.h. nur innerhalb dieser 12 Tage können Behandlungen durchgeführt werden
  • haben laut SGB V §61 gesetzlich Versicherte über 18 Jahren einen Eigenanteil zu leisten. Diese Zuzahlung beträgt 10 % der Behandlungskosten und zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung. Diese Kosten sind in der Physiotherapiepraxis zu entrichten und kommen dieser nicht zugute.
  • Behandlungen, welche im Zuge deiner BG-Verordnung notwendig sind, sind innerhalb von 14 Tagen, außer bei Angabe eines dringlichen Behandlungsbedarfes innerhalb von 7 Tagen, zu beginnen. Ansonsten verlieren diese Verordnungen ihre Gültigkeit.